Generalstaatsanwaltschaft Berlin Norman Bies
10781 Berlin
Generalstaatsanwalt Ralf Rother
Tel.: +49 30 9015-0 Telefon
Fax: +49 30 9015-2727
22.02.2016
Hiermit stelle ich
Strafanzeige
und Anzeige gegen Dr. Brocke
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
wegen
Straftatbestand
der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)
Sehr
geehrter Herr Generlstaatsanwalt !
Mit
einem Schreiben vom 18. Oktober 2015 Unser
Aktenzeichen NN/AA/1015
hatte ich die Bundeskanzlerin
Frau Angela Merkel et al.
Und
Innensenator Neumann wegen des Verdachts auf Verfassungsbruch
angezeigt.
Meine
Anzeige wurde unter dem Aktenzeichen / Geschäftszeichen 276 Js367/16
registriert, sie
wurde also in das „Allgemeine Register“ (AR) ?eingetragen und
führte nicht zur Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens
gegen die Beschuldigten, weil sich für den
Sachbearbeiter Dr Brocke Staatsanwalt Berlin Turmstraße 91
10559 Berlin angeblich „keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“ haben.
10559 Berlin angeblich „keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“ haben.
Es
geht im wesentlichen um die zwei Tatbestandsmerkmale
„verfassungsmäßige Ordnung“ Des Deliktes des unrechtmäßigen
ausser Kraft setzen des Dubliner Abkommen 3 auf Grundlage eines
Status - sui generis – schriftliche Anweisung der
Bundesregierung den es nur in totalitären Diktaturen gibt und
damit einem Verstoss und Rechtsbruch gegen das Deutsche
Grundgesetz.Dieses ist ein Bruch unseres Grundgesetzes und der
grundgesetzlichen und verfassungsmäßigen Ordnung und das ausser
Kraft setzen und Abschaffung unseres Rechtsstaates.
Die
Dienstanweisung zum Gesetzesbruch Aktenzeichen Herausgabeverlangen
nach dem Hamburgischen TransparenzG die relevante Unterlage vom
Justitiariat der Hamburger Polizei , die Vollzugsinformation
J
211/22.21-3, 12 v. 8.9.2015 nämlich. Diese
Vollzugsinformation
wurde am 08. September um 09:14 Uhr morgens an alle relevanten
„Vollzugsdienststellen der Polizei auftragsgemäß“ verbreitet.
Gegenstand ist „die nachstehende E-Mail der Behördenleitung vom
07.09.2015 (18:30 Uhr) zur Kenntnis und Beachtung
In
Meiner Anzeige mit
Aktenzeichen gesendet NN/AA7105 war als
Screenshot
anbei angefügt .
Kanzlerin Dr. Angela Merkel et al.
begeht hier Selbstjustiz, Rechtsbruch Verletzung und Abschaffung und
ausser Kraftsetzung des Grundgesetzes.
Sie hat das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt,auf dem Status " Sui Generis ", um 1 .200 000 Flüchtlingen aus Ungarn den Zugang nach Deutschland zu eröffnen.
Sie hat das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt,auf dem Status " Sui Generis ", um 1 .200 000 Flüchtlingen aus Ungarn den Zugang nach Deutschland zu eröffnen.
Zudem läuft ein
Gesetz, das eine solche Anordnung eines Ministers nicht nur für den
Einzelfall, sondern pauschal für eine unbegrenzte Vielzahl von
Flüchtlingen unter dem völlig unbestimmten, also rechtstaatlich
ungeeigneten Topos allgemeiner ´Humanität´ ermöglicht, dem klaren
Wortlaut der Verfassung in Art 16a II GG zuwider, dass bei Einreise
auf dem Landweg über EU-Transitstaaten das Asylrecht entfällt. Der
einfache Gesetzgeber kann nicht – wie in § 18 IV AsylverfahrensG
geschehen – auf verfassungsgemäße Weise einen Minister
ermächtigen, die Verfassung oder Teile hiervon auszuhebeln.
Dazu hätte es einer erneuten Verfassungsänderung mit 2/3- Mehrheit
von Bundestag und Bundesrat bedurft.
Diesen Text der Mail kann
man nicht umdeuten und umerklären. Heißt es doch in der mail
unmissverständlich und klar, dass das Justiziariat der Polizei „im
Auftrage der Behördenleitung ersucht (wird), diese Kernaussage im
Rahmen einer adressatengerechten Vollzugsinformation im Hause P zu
steuern“. Die Kernaussage ist die rechtliche Einschätzung, dass
der Rechtsbruch von Bund und Ländern eine Erlaubnis sui generis
(eigener Art) sei, die es ausschließe, dass die Ungarn-Flüchtlinge
eine unerlaubte Einreise begehen und die „Polizeivollzugsbeamten“
diese nicht zu verfolgen haben. ( Bundesweit !)
Diese Rund E. Mail ist durch eine undichte Stelle "geleakte "Mail an alle Innensenatoren ergangen und nicht nur an den Innen Senator Neumann von Hamburg wie hier zu sehen ist, denn die Flüchtlinge aus Österreich und Ungarn sind schon auf diesen Status sui generis eingereist und auch hier nicht zu verfolgen ! Im Gegenteil sie werden ohne Pass usw. in alle Bundesländer verteilt auf Anweisung der Bundesregierung !
Auf Nachfrage des Medienrechtlers Herrn Steinhöfel an den Sprecher Hauke Carsten wurde diese E mail bestätigt !
Solche Aufforderung zur Strafvereitelung im Amt durch Polizeibeamte ist eine Straftat auf Anweisung der Regierung und schwerster Gesetzesbruch
Dazu benötigt es keiner
weiteren Erklärung
Das Staatsgebiet ist fraglos
durch seine Grenzen definiert, und diese sind deshalb zu schützen
und nicht der Willkür Dritter oder der Beliebigkeit nach außen und
innen preiszugeben, die Staatsgrenzen sind Bestandteil der
verfassungsmäßigen Ordnung. Dasselbe gilt für die Staatsgewalt.
Wenn ein Staat seine Staatsgewalt nicht ausübt, indem er
millionenfach ausländische Invasoren illegal eindringen läßt, und
diese wie liebe Gäste bewirtet, verliert dieser Staat ein
unverzichtbares Element seiner Staatlichkeit, d. h. der Staat hört
auf, „Staat“ zu sein, und es beginnt die Anarchie! Auf den
eindeutigen Wortlaut der Artikel 16a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG und
20 Abs. 3 GG wird ausdrücklich hingewiesen:
Artikel 16a GG. (1)
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich
nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die
Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und
der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
sichergestellt ist. [...] Artikel 20 GG. [...] (3) Die Gesetzgebung
ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Es wäre schön, wenn der wegen Strafvereitelung im Amt Angezeigte und Beklagte Dr. Brocke mit dürren Worten erklären könnte,
daß ich mich vielleicht irre und,
daß das durch
seine Grenzen festgelegte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
kein Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist oder - daß die
Bindung der vollziehenden Gewalt an „Gesetz und Recht“ kein
Verfassungsgrundsatz ist oder wenigstens für die Bundeskanzlerin und
ihre Minister nicht gilt.
Die Bundesregierung hat
die Pflicht, Straftaten – auch die illegale Einreise (§§ 14 und
95 AufenthG) in jedem Einzelfall, insbesondere die
hunderttausendfache oder millionenfache Invasion – zu verhindern
und die verfassungsmäßige Ordnung (Artikel 20 Abs. 3 GG) zu
bewahren. Statt diese Amtspflichten zu erfüllen, machen die
Beschuldigten Merkel et al. sich die Gewalt der ungebremst
eindringenden Massen-Migration (Einwanderungswaffe) zu eigen, obwohl
sie den damit verbundenen Angriff auf das Staatsgebiet und die
verfassungsmäßige Ordnung abwehren müßten. Die Beschuldigten
versuchen also, mit Gewalt „die auf dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu
ändern“, und das ist Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Und dieses auch noch
zusätzlich auf schriftlicher Anweisung auf einen “Status
suigeneris”
Nach meinem [Staats-]
Verständnis gehört es zu den Amtspflichten des hier wegen Strafvereitelung Angezeigten und Beklagten Dr. Brocke, die ihm vorliegenden Anzeigen nicht nur formularmäßig
„abzubügeln“, sondern den Bürgern, welche sich ernsthafte
Sorgen machen, daß sie von einer Kriminellen oder einer ganzen
Verbrecherbande in Berlin regiert werden, mit einfachen Worten zu
erklären, weshalb die Bundeskanzlerin durch ihr Tun und Unterlassen
die verfassungsmäßige Ordnung nicht geändert und den
Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht beseitigt hätten oder,
daß die tatsächliche und verfassungsfeindliche Änderung der
Grundordnung praktisch „gewaltlos“ geschieht was allerdings
schlimm genug ist zumal es gegen das Grundgesetz , Rechtsstaatlichkeit , Demokratie verstößt und ein schwerer anmaßender Willkürakt im Sinne eines Führerbefehls verstanden werden muß und ist.
Es müßte für einen
wissenschaftlichen Mitarbeiter, wo das erste und zweite juristische
Staatsexamen noch nicht als Trostpreis beim Kindergeburtstag
verschenkt wird, doch eine Ehrensache sein, mühelos nachvollziehen zu
können, was ein Grudgesetzbruch oder ein Rechtstaat bedeutet weshalb
die angezeigten Personen sich nicht strafbar gemacht haben sollen.
Die bloße Behauptung, daß „sich keinerlei Anhaltspunkte für das
Vorliegen einer Straftat ergeben haben sollen
ist es jedenfalls nicht.
Im übrigen könnte
dieses ein Richter eventuell doch erklären , denn nur dieser kann Recht sprechen und nicht ein Staatsanwalt Dr. Brocke .
Falls der Beklagte Dr. Brocke mit dieser einfachen Übung wirklich
überfordert sein sollte, sind Sie, sehr geehrter Herr
Generalstaatsanwalt, sicherlich in der Lage, ihrem Untergebenen aus
dieser Verlegenheit zu helfen
Hochachtungsvoll!
Bies , Norman
Anzeigenerstatter
P. S.: Um eine
unverzügliche Eingangsnachricht mit dem Aktenzeichen der
Generalstaats anwaltschaft wird höflichst gebeten , welches ich für
die Wahrnehmung meiner zusammenhängenden zivilrechtlichen Interessen
benötige